SCHULORDNUNG
Präambel
Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind daran beteiligt, unsere Schule zu einem Ort zu machen, an dem wir uns gemeinsam wohl fühlen sollen.
Wir begegnen uns mit Rücksicht, Respekt und Fairness.
Die Einhaltung von Disziplin, Ordnung und Sauberkeit innerhalb und außerhalb der Schule ist notwendig. Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals ist Folge zu leisten. Jeder bleibt für sein Handeln selbst verantwortlich.
SchülerInnen sind verpflichtet, entsprechend dem Schulgesetz regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
In der Vorbereitungszeit sind alle Arbeitsmittel einschließlich der Hausaufgaben bereit zu legen. Vergessene Arbeitsmittel oder Hausaufgaben sind ohne Aufforderung anzuzeigen.
Jacken und Mäntel sind auszuziehen und an die Garderobe zu hängen. Für Wertgegenstände gibt es keinen Versicherungsschutz.
Innerhalb der Schulgebäude sind internetfähige Mobilfunkgeräte und sonstige elektronische Geräte auszuschalten und wegzustecken. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät bis zum Ende des Schultages eingezogen und verwahrt.
SchülerInnen begeben sich sofort nach Unterrichtsende auf den Heimweg oder zu den gekennzeichneten Busstellplätzen.
Dort gilt, die laut Belehrung erteilte Aufstellordnung. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen und der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.Das Rauchen in unmittelbarer Nähe des Bushalteplatzes ist unerwünscht!
Der Unterricht findet in ruhiger und angemessener Arbeitsatmosphäre statt. Störungen werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Es vereinfacht das schulische Lernen, wenn das Arbeitsmaterial vollständig und ordentlich vorhanden ist.
Lern- und Arbeitsergebnisse werden in Heften und Heftern erfasst und dienen als handhabbares Arbeitsmittel eines jeden Schülers. Das erforderliche Arbeitsmaterial ist rechtzeitig anzuschaffen und mitzubringen. Führt fehlendes Material dazu, dass im Unterricht nicht mitgearbeitet werden kann, wird dies als nicht erbrachte Leistung gewertet. Die Erziehungsberechtigten unterstützen die SchülerInnen dabei, ihre Arbeitsmittel in Ordnung zu halten und mit Leihexemplaren der Schule sorgsam umzugehen.
Bei Krankheit melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder am Krankheitstag, spätestens jedoch bis 8 Uhr, in der Schule ab. Außerdem ist eine schriftliche Entschuldigung am Tag des Wiedererscheinens abzugeben. In Ausnahmefällen ist auf Verlangen eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen.
Anträge auf Freistellung sind mit Angabe der Gründe im Vorfeld schriftlich zu stellen. Beurlaubungen bis zu drei Tagen können durch den Klassenleiter genehmigt werden. Freistellungen darüber hinaus müssen bei der Schulleitung beantragt werden.
In jedem Fall ist versäumter Unterrichtsstoff selbstständig zu beschaffen und nachzuarbeiten.
Die Pausen nach der 1. und der 5. Stunde dienen ausschließlich dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf die Stunde.
Das Frühstück wird in den jeweiligen Räumen am Platz eingenommen.
In den Hofpausen verlassen alle SchülerInnen die Schulgebäude.
Kein Schüler, keine Schülerin darf das Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Ausgenommen davon sind SchülerInnen, die an der Schulspeisung teilnehmen.
Bei schlechtem Wetter verbleiben die Schüler nach dem Raumwechsel im jeweiligen Raum. Eine „Regenpause“ wird durch ein Klingelzeichen angekündigt.
Die für die Aufsicht eingeteilten SchülerInnen unterstützen die aufsichtführenden Lehrkräfte. Auch ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Wir – SchülerInnen, LehrerInnen und Mitarbeiter – behandeln die anderen so, wie wir selbst behandelt werden wollen.
Wir gehen respektvoll miteinander um und achten die Rechte anderer.
Persönliche Informationen über andere werden vertraulich behandelt. Fotos und Filme von Anderen dürfen nur gemacht werden, wenn dem ausdrücklich zugestimmt wurde. Auch das Zeigen und Verbreiten von gewaltverherrlichenden und pornographischen Bildern und Filmen ist nicht gestattet.
Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht, sich ohne Angst vor anderen in der Schule zu bewegen. Niemand wird mit körperlicher oder seelischer Gewalt bedroht.
Jegliches Verhalten, das zu Körperverletzungen führen kann, ist zu unterlassen.
Niemand wird provoziert. Verbale Beleidigungen und beleidigende Gesten sind zu unterlassen. Provokationen kann man aus dem Weg gehen um sich selbst und andere zu schützen. Bei Auseinandersetzungen spricht man miteinander und versucht das Problem auf diese Weise zu lösen. Sollte das nicht gelingen, kann Hilfe bei den Lehrkräften gesucht werden. Die Anwendung von Gewalt wird nicht geduldet.
Wir wollen uns in der Schule wohl fühlen. Deshalb gehen wir sorgsam mit den Sachen im Schulgebäude und auf dem Pausenhof um. Alle helfen mit, die Schule und den Schulhof sauber und ordentlich zu halten. Das Eigentum Anderer ist zu achten!
Der Klassenraum muss sich nach jeder Unterrichtsstunde in einem sauberen und ordentlichen Zustand befinden. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Gegenstände werden sorgsam behandelt. Die jeweilige Fachraum- bzw. die Turnhallenordnung ist zu beachten.
Es gilt das Verursacher-Prinzip: Wer Schuleigentum beschädigt, muss es Instand setzen oder ersetzen. Andernfalls gibt die Schule die Beseitigung des Schadens in Auftrag und macht die Eltern dafür kostenpflichtig.
Betriebsfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude untersagt.
Besucher oder Gäste, auch Eltern und Erziehungsberechtigte, melden sich bitte an.
Die Äußerung von rassistischen und Gewalt verherrlichenden Gedanken sowie das Mitbringen und Tragen von rassistischen und verfassungsfeindlichen Medien und Symbolen ist verboten.
Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen oder gefährlichen Gegenständen ist ebenfalls verboten.
Das Mitbringen und der Konsum von Drogen auf dem Schulgelände sind grundsätzlich verboten.
Dies betrifft Nikotin, Alkohol sowie sämtliche anderen Rauschmittel.
Bei Verstößen werden die im Schulgesetz festgelegten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung gebracht.
Maßnahmen werden der Schwere des Verstoßes entsprechend vom Fachlehrer, Klassenleiter oder der Schulleitung verhängt.
Straftatbestände werden parallel dazu bei der Polizei gemeldet.
9. Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt am 01.08.2019 in Kraft.
Das Inkrafttreten wird unterstützt durch die Schülervertreter, Elternvertreter, die Schulleitung und den Schulträger.